Zahlt die Krankenkasse die Ernährungsberatung?

Kurz gesagt: Es hängt an zwei Dingen – an der Ausbildung der beratenden Person und an Ihrer Versicherung. Die Grundversicherung zahlt Ernährungsberatung nur mit ärztlicher Verordnung und nur bei diplomierten Ernährungsberatenden HF/FH. Die Zusatzversicherung übernimmt Ernährungs-Psychologische Beratung wie bei Balancefood – sofern die Praxis von ASCA oder EMR anerkannt ist und Ihre Police Komplementärmedizin einschliesst.

Grundversicherung oder Zusatzversicherung – was ist der Unterschied?

Die beiden Versicherungen decken völlig verschiedene Dinge ab. Diese Tabelle beantwortet die Frage für die meisten Situationen:

 Grundversicherung (OKP)Zusatzversicherung
Wer darf abrechnenDiplomierte Ernährungsberatende HF/FHVon ASCA oder EMR anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten
VoraussetzungÄrztliche Verordnung und eine anerkannte DiagnosePolice mit Komplementärmedizin, keine Verordnung nötig
Franchise / SelbstbehaltJa, beides wird angerechnetNein, unabhängig von der Franchise
UmfangVerordnete Sitzungen, ärztlich verlängerbarMeist ein Prozentsatz pro Sitzung bis zu einem Jahresbetrag

Wann zahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt Ernährungsberatung nur bei einer medizinischen Indikation und nur auf ärztliche Verordnung. Typische Fälle sind Diabetes, deutliches Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Nahrungsmittelallergien oder Mangelernährung. Abgerechnet wird von diplomierten Ernährungsberatenden HF/FH – einem eigenständigen Gesundheitsberuf mit Hochschulabschluss.

Wichtig: Auch bei Übernahme durch die Grundversicherung zahlen Sie Franchise und Selbstbehalt. Bei einer hohen Franchise tragen Sie die Kosten faktisch selbst, bis diese aufgebraucht ist.

Wann zahlt die Zusatzversicherung?

Ernährungs-Psychologische Beratung fällt in der Schweiz unter Komplementärmedizin. Viele Zusatzversicherungen übernehmen davon einen Teil – typischerweise 50 bis 90 Prozent pro Sitzung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Wie hoch dieser ist, steht ausschliesslich in Ihrer Police und unterscheidet sich von Kasse zu Kasse deutlich.

Voraussetzung ist fast immer, dass die Praxis bei einem anerkannten Register geführt wird. Balancefood ist von der Stiftung ASCA und vom Erfahrungsmedizinischen Register EMR anerkannt. Beide Register prüfen Ausbildung, Fortbildung und Qualität der Praxisarbeit.

Der schnellste Weg zur Antwort: Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie wörtlich: «Übernimmt meine Zusatzversicherung Ernährungs-Psychologische Beratung bei einer ASCA- und EMR-anerkannten Therapeutin? Wie hoch ist der Beitrag pro Sitzung und pro Jahr?» Zwei Sätze, und Sie wissen Bescheid.

Was kostet die Beratung bei Balancefood?

Die Erstberatung dauert 60 Minuten und kostet CHF 120. Jede Folgesitzung dauert 50 Minuten und kostet ebenfalls CHF 120. Zusätzliche Zeit wird in Schritten von 10 Minuten zu CHF 25 verrechnet. Es gibt keine Pakete und keine Mindestlaufzeit – jede Sitzung wird einzeln abgerechnet. Alle Details finden Sie unter Kosten und Termine.

In vier Schritten zur Kostenübernahme

  1. Police prüfen. Suchen Sie in Ihren Unterlagen nach «Komplementärmedizin» oder «Alternativmedizin».
  2. Krankenkasse anrufen. Stellen Sie die Frage aus dem Kasten oben. Lassen Sie sich den Jahresbetrag nennen.
  3. Anerkennungsnummer angeben. Ihre Kasse kann die ASCA- und EMR-Anerkennung direkt überprüfen. Die Nummern erhalten Sie von mir.
  4. Quittung einreichen. Nach jeder Sitzung bekommen Sie eine Quittung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Häufige Missverständnisse

«Ich habe eine Zusatzversicherung, also ist alles gedeckt»

Nicht automatisch. Zusatzversicherung ist ein Sammelbegriff. Nur Policen mit dem Baustein Komplementärmedizin decken Ernährungs-Psychologische Beratung ab. Der Anruf lohnt sich immer.

«Ich brauche eine ärztliche Überweisung»

Für die Beratung bei Balancefood nicht. Eine Verordnung brauchen Sie nur, wenn die Grundversicherung zahlen soll – und dann bei einer diplomierten Ernährungsberatung HF/FH.

«Das geht von meiner Franchise ab»

Nein. Leistungen der Zusatzversicherung sind von Franchise und Selbstbehalt unabhängig. Sie bekommen den vereinbarten Anteil zurück, auch wenn Ihre Franchise unberührt ist.

Fazit

Für die meisten Klientinnen und Klienten in Rüschlikon, Thalwil, Kilchberg und Zürich läuft die Kostenübernahme über die Zusatzversicherung – unkompliziert, ohne ärztliche Verordnung und ohne Franchise-Abzug. Klarheit haben Sie nach einem Telefonat von zwei Minuten. Unsicher, ob die Beratung inhaltlich passt? Das Vorgespräch am Telefon ist kostenlos und unverbindlich.

Quellen

  • Stiftung ASCA – Anerkennung und Therapeutensuche. asca.ch
  • Erfahrungsmedizinisches Register EMR – Qualitätslabel Komplementärmedizin. emr.ch
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Krankenversicherung: Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. bag.admin.ch
  • Schweizerischer Verband der Ernährungsberater/innen (SVDE) – Berufsbild HF/FH. svde-asdd.ch

Weiterlesen

→ Ablauf der Erstberatung: Was in der ersten Sitzung passiert → Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie – was ist der Unterschied? → Kosten und Termine im Überblick

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Übernimmt die Grundversicherung Ernährungs-Psychologische Beratung?
Nein. Die Grundversicherung zahlt Ernährungsberatung nur bei ärztlicher Verordnung und nur bei diplomierten Ernährungsberatenden HF/FH. Ernährungs-Psychologische Beratung läuft über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
Wie viel zahlt die Zusatzversicherung pro Sitzung?
Das hängt von Ihrer Police ab. Üblich sind 50 bis 90 Prozent pro Sitzung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Fragen Sie Ihre Krankenkasse direkt nach dem Beitrag pro Sitzung und pro Jahr.
Wird die Beratung von meiner Franchise abgezogen?
Nein. Leistungen aus der Zusatzversicherung sind von Franchise und Selbstbehalt unabhängig. Diese gelten nur für die obligatorische Grundversicherung.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Beratung bei Balancefood?
Nein. Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Eine Verordnung ist nur nötig, wenn die Grundversicherung zahlen soll – und das setzt eine diplomierte Ernährungsberatung HF/FH voraus.

Unsicher, ob Ihre Kasse zahlt?

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